„Armes Deutschland“-Paar zockt Jobcenter ab: Gericht zeigt keine Gnade
„Armes Deutschland“-Paar zockt Jobcenter ab: Gericht zeigt keine Gnade
Sie kassierten Bürgergeld und Arbeitslosengeld. Nun musste das „Armes Deutschland“-Paar Mike und Angelique für seine Taten geradestehen.

Ihre Aussagen sorgten für Wirbel, ihre Handlungen beschäftigten nun sogar das Amtsgericht Pirmasens. Mike und Angelique aus der RTL-Zwei-Bürgergeld-Doku „Armes Deutschland“ betrogen über Monate hinweg das Jobcenter. Beide bezogen Bürgergeld, Mike sogar noch gleichzeitig Arbeitslosengeld. Dazu „verdienten“ sie sich durch Bücherverkäufe und Online-Aktivitäten weiteres Geld dazu. Natürlich ohne das Amt zu informieren.
Nun standen Mike und Angelique vor Gericht. Der Vorwurf gegen die „Armes Deutschland“-Protagonisten: „Betrug durch zwei selbstständige Handlungen zum Nachteil des Jobcenters“.
„Armes Deutschland“-Paar wegen Betrugs vor Gericht
Konkret heißt das: „Die Angeklagten bezogen als Bedarfsgemeinschaft Leistungen vom Jobcenter Pirmasens. In dem Zeitraum von August 2023 bis November 2024 erzielten die Angeklagten Einnahmen aus Aktivitäten auf diversen Videoplattformen, An –und Verkaufsplattformen sowie der Tätigkeit für ein Marktforschungsinstitut. Zudem erzielte der Angeklagte Einnahmen aus einer Beschäftigung bei einem Discounter. Ihrer Verpflichtung diese zusätzlichen Einnahmen dem Jobcenter mitzuteilen kamen die Angeklagten nicht nach.“
Ihre Aussagen sorgten für Wirbel, ihre Handlungen beschäftigten nun sogar das Amtsgericht Pirmasens. Mike und Angelique aus der RTL-Zwei-Bürgergeld-Doku „Armes Deutschland“ betrogen über Monate hinweg das Jobcenter. Beide bezogen Bürgergeld, Mike sogar noch gleichzeitig Arbeitslosengeld. Dazu „verdienten“ sie sich durch Bücherverkäufe und Online-Aktivitäten weiteres Geld dazu. Natürlich ohne das Amt zu informieren.
Nun standen Mike und Angelique vor Gericht. Der Vorwurf gegen die „Armes Deutschland“-Protagonisten: „Betrug durch zwei selbstständige Handlungen zum Nachteil des Jobcenters“.
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Konkret heißt das: „Die Angeklagten bezogen als Bedarfsgemeinschaft Leistungen vom Jobcenter Pirmasens. In dem Zeitraum von August 2023 bis November 2024 erzielten die Angeklagten Einnahmen aus Aktivitäten auf diversen Videoplattformen, An –und Verkaufsplattformen sowie der Tätigkeit für ein Marktforschungsinstitut. Zudem erzielte der Angeklagte Einnahmen aus einer Beschäftigung bei einem Discounter. Ihrer Verpflichtung diese zusätzlichen Einnahmen dem Jobcenter mitzuteilen kamen die Angeklagten nicht nach.“
++ Bürgergeld-Paar bekommt über 3.000 Euro: Nach wenigen Tagen ist die Kohle weg ++
Und weiter: „Vielmehr bezogen sie im Bewilligungszeitraum Leistungen der Grundsicherung in Höhe von 4.552,92 Euro. In dem Zeitraum von September 2023 bis März 2024 bezog der Angeklagte zusätzlich Arbeitslosengeld I. Auch diese Einnahmen teilten die Angeklagten dem Jobcenter nicht mit. In dem vorgenannten Zeitraum bezogen die Angeklagten Leistungen der Agentur für Arbeit in Höhe von 7.978,57 Euro.“
Nun wurde das Paar verurteilt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Pirmasens gegenüber dieser Redaktion bestätigt. Während Angelique mit einer Verwarnung und einer Arbeitsauflage von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit davonkam, traf es ihren Mann Mike deutlich härter. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten mit Bewährung verurteilt.
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Nun wurde das Paar verurteilt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Pirmasens gegenüber dieser Redaktion bestätigt. Während Angelique mit einer Verwarnung und einer Arbeitsauflage von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit davonkam, traf es ihren Mann Mike deutlich härter. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten mit Bewährung verurteilt.








