Hartz und herzlich

Ohne Berufserfahrung: Bürgergeld-Empfängerin will Firma gründen

Ohne Berufserfahrung: Bürgergeld-Empfängerin will Firma gründen

Ex-Bürgergeld-Empfängerin Sandra will ein Unternehmen gründen. Ihr Plan: handgefertigte Körbe verkaufen und selbstständig werden.

Die RTLZWEI-Dokumentation „Hartz und herzlich“ begleitet Menschen in schwierigen sozialen Verhältnissen und zeigt ihren Alltag. Sandra, eine ehemalige Bürgergeld-Empfängerin, wagt einen neuen Schritt und möchte beruflich durchstarten. Nach ihrem Umzug nach Ostfriesland beschäftigt sie sich mit einer Idee, die ihr den Weg in die Selbstständigkeit ermöglichen soll.

HArtz und herzlich Sandra aus Rostock in Ostfriesland auf ihrem Sofa
Sandra aus „Hartz und herzlich“ arbeitet an ihrer Geschäftsidee mit Körben aus Perlen. © Screenshot / RTLZWEI

Sandra, bekannt aus der RTLZWEI-Sozialdoku „Hartz und herzlich“, will sich selbstständig machen. Die ehemalige Bürgergeld-Empfängerin, die noch nie einer festen Arbeit nachgegangen ist, plant, Körbe aus Perlen zu basteln und als Geschäftsidee zu vermarkten. Dabei erklärte sie, dass der Verkauf der Körbe eine große Herausforderung sei: „Ich müsste ja 200 Euro für einen Korb nehmen“, sagt sie in der Sendung. Sandra sieht sich mit hohen Materialkosten und der notwendigen Patentanmeldung konfrontiert, die Zeit und Geld erfordern.

Ehemalige Bürgergeld-Empfängerin plant Unternehmen mit Perlenkörben

Die Idee der Firmengründung ist für Sandra mit vielen Herausforderungen verbunden. Der erste Schritt wäre die Patentanmeldung für ihre Körbe, wofür sie hohe Kosten einkalkuliert. Zudem müsste sie sich intensiv mit Buchhaltung beschäftigen, um alle Ausgaben und Einnahmen genau zu dokumentieren. Die Firmengründung soll laut Sandra mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen, bevor sie ihre Pläne verwirklichen kann. Ihr Partner Tino unterstützt sie dabei, vor allem finanziell, da die Familie aktuell von seinem Einkommen lebt.

Darf ein Bürgergeld-Empfänger ein Unternehmen gründen?

Ja, Bürgergeld-Empfänger dürfen ein Unternehmen gründen. Allerdings müssen sie das Jobcenter über ihre Pläne informieren. Das Jobcenter kann Unterstützung bieten, beispielsweise durch eine Förderung wie dem sogenannten „Einstiegsgeld“, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die helfen soll, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Wie viel darf ein Bürgergeld-Empfänger dazuverdienen?
Bürgergeld-Empfänger dürfen nebenbei Geld verdienen, allerdings gibt es Grenzen:
Bis 100 Euro monatlich: Der Betrag bleibt komplett anrechnungsfrei.
Von 101 bis 520 Euro monatlich: 20 % des Einkommens wird nicht angerechnet.
Von 521 bis 1.000 Euro monatlich: 10 % des Einkommens bleibt anrechnungsfrei.
Das heißt, ein Bürgergeld-Empfänger kann neben dem Bürgergeld ein gewisses Einkommen erzielen, aber ein Teil davon wird auf die Leistung angerechnet.

Wichtig:
Sobald die Einnahmen aus dem Unternehmen die Höhe des Bürgergeldes übersteigen, entfällt der Anspruch auf die staatliche Unterstützung

Sandra sieht die Selbstständigkeit als großen Schritt, um endlich unabhängig zu werden. Doch ihre Geschäftsidee wirft auch Fragen auf: Für ihre handgefertigten Körbe kalkuliert sie einen stolzen Preis von 200 Euro pro Stück. Dabei sind die Materialkosten hoch, wie sie selbst betont. Diese ambitionierten Vorstellungen könnten jedoch Hürden bei der Kundengewinnung bedeuten. Der Markt für Körbe ist groß, und günstigere Alternativen sind leicht verfügbar. Trotz der Herausforderungen bleibt Sandra entschlossen, ihre Pläne umzusetzen.

Ob Sandra ihre Firma tatsächlich gründen und erfolgreich machen kann, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Ihr Weg in die Selbstständigkeit ist ambitioniert, doch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen sind hoch. Bis dahin bleibt sie auf die Unterstützung ihres Partners angewiesen, der als Sicherheitsmitarbeiter arbeitet und für die Familie sorgt. Vor kurzem hat ein Waffen-Vorfall bei einem Bürgergeldempfänger für viel Drama gesorgt.

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