Hartz und herzlich

Pascal verweigert Arbeit: Jetzt will er Rente mit 23 Jahren beantragen.

Pascal verweigert Arbeit: Jetzt will er Rente mit 23 Jahren beantragen.

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Weil er keine Lust auf Arbeit hat: Bürgergeld-Empfänger (23) will nun direkt die Rente beantragen

Pascal hat genug vom Arbeiten – obwohl er noch nie richtig gearbeitet hat. Während andere gerade erst ins Berufsleben starten, will er mit 23 in Rente gehen.

Mannheim – Während die meisten jungen Menschen mit Anfang 20 gerade ins Berufsleben starten, hat Pascal aus der RTLZWEI-Sozialdoku „Hartz und herzlich“ schon ganz andere Pläne: Mit nur 23 Jahren will er in Rente gehen – ohne jemals richtig gearbeitet zu haben. In der beliebten TV-Sendung verkündet er offen, dass er keine Lust zum Arbeiten hat.

„Hartz und herzlich“-Protaginist will mit 23 in die Rente: „Keine Lust mehr auf das Kindergartenspiel“

Pascal hat zwar immer wieder Maßnahmen des Jobcenters, wie Weiterbildungen und Bewerbungstrainings teilgenommen, diese aber stets schnell abgebrochen. Mal war der Anfahrtsweg zu lang, mal passte ihm die Arbeitsumgebung nicht. Die Schuld sieht er dabei nicht bei sich selbst: „Ich hab schon viele Maßnahmen gemacht und viele sind gescheitert, weil die Leute sehr unkooperativ waren“, erklärt er selbstbewusst vor laufender Kamera. „Da sehe ich dann nicht ein, noch irgendetwas zu machen, da blocke ich direkt ab.“

Pascal ist mit seinem Schuldenberg heillos überfordert.
Der „Hartz und herzlich“ Protagonist Pascal will mit 23 Jahren in Rente gehen. © RTLZWEI, UFA SHOW & FACTUAL

Mit dem Jobcenter streitet er sich regelmäßig: „Ich bin mit dem Chef nicht auf einen Nenner gekommen. Es kam immer wieder dasselbe mit der Maßnahme und ich habe da keine Lust mehr auf das Kindergartenspiel“, beschwert sich der 23-Jährige.

Erst vor Kurzem stand Pascal wegen Betrug vor dem Amtsgericht Mannheim.

Artz macht Hartz-und Herzlich Protagonist Strich durch die Rechnung: „Sie sind eigentlich noch so jung“

Um den Jobangeboten und Maßnahmen zu entgehen, kam Pascal nun auf eine überraschende Idee: Er will einfach Erwerbsminderungsrente beantragen und das mit gerade mal 23 Jahren. Damit würde er sich komplett aus dem Arbeitsleben verabschieden, bevor es überhaupt richtig begonnen hat.

Doch bei seiner ärztlichen Untersuchung erlebte der junge Mann eine Enttäuschung. Der Arzt machte ihm eine klare Ansage: „“Sie sind eigentlich noch so jung und eigentlich können Sie arbeiten gehen“, stellte der Mediziner unmissverständlich fest.

Rente mit 23 grundsätzlich möglich: Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

Laut Stiftung-Warentest ist es grundsätzlich möglich, mit 23 Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Alter allein ist dabei keine Hürde, entscheidend sind vor allem die vorhandene gesundheitliche Einschränkung und versicherungsrechtlichen Bedingungen.

Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, muss man nachweislich dauerhaft krank oder beeinträchtigt sein und weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. In diesem Fall liegt eine volle Erwerbsminderung vor. Kann man täglich zwischen drei und unter sechs Stunden arbeiten, spricht man von teilweiser Erwerbsminderung. Voraussetzung für den Rentenanspruch ist außerdem, dass man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war – die sogenannte Wartezeit. Innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag muss man zudem mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Fehlen die notwendigen Versicherungszeiten, hat man keinen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Das betrifft zum Beispiel viele junge Menschen, die mit 23 Jahren oft noch nicht genug Beitragsjahre vorweisen können. In solchen Fällen kann man aber Grundsicherung wegen Erwerbsminderung beim Sozialamt oder Jobcenter beantragen. Diese Leistung funktioniert ähnlich wie Sozialhilfe. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig und wird nicht von der Rentenversicherung, sondern vom zuständigen Amt gezahlt. (jus)

 

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